Für die Sitzung des Rates am 26.10.2022 haben wir beantragt:
„Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit am Wackengoorweg“
Begründung:
Der „Wackengoorweg“ ist eine 1,18 km lange Straße im Beckerhook und führt von der
„Beckerhookstraße“ (Buterlandschule) bis zum „Amtsvennweg“ (L572).
Der erste Teilbereich (470 Meter), bis zum „Grüner Weg“ ist als 30 km/h Zone ausgewiesen.
In diesem Bereich befindet sich Wohnbebauung und in diesem Teilstück münden außerdem
der „Rotdornweg“ und der „Grüner Weg“ in den „Wackengoorweg“.
Die weiteren 710 Meter vom Ortsschild bis zum „Amtsvennweg“ darf mit der
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h befahren werden. In diesem Bereich befindet sich eine
langgezogene Kurve, die nicht eingesehen werden kann. Wenn Fußgänger, Radfahrer oder
andere Kraftfahrzeuge entgegen kommen führt das immer wieder zu gefährlichen
Situationen. Der „Wackengoorweg“ wird von vielen als Lauf-, Wander- und Radweg genutzt
und ist auch Schulweg zur Grundschule bzw. zur weiterführenden Schule. Außerdem nutzen
viele Radfahrer den „Wackengoorweg“ um nach Glanerbrug und Enschede zu gelangen.
Leider halten sich viele Fahrzeughalter nicht an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Aus
diesen Gründen halten wir eine Lösung mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit für
angebracht und stellen folgende Punkte zur weiten Beratung im zuständigen Fachausschuss
zum Antrag:
- Am Anfang des „Wackengoorweg“ (30 Zone) ab der Fahrbahnverengung ändert sich der
Straßenbelag, zusätzlich wird das Verkehrszeichen (VZ 274-30) zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, bzw. als Alternative Anbringung eines Piktogramms 30 auf
der Fahrbahn. - Ab Ortsschild bis zum „Amtsvennweg“ wird die Höchstgeschwindigkeit (in beiden
Fahrtrichtungen) auf 50 km/h herabgesetzt. Aufstellung des Verkehrszeichens VZ 274-50
zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. - Eine zusätzliches Verkehrszeichen in Höhe des Ortsschildes auf der linken Seite (274.1-
30) Tempo 30 km/h Zone, da das vorhandene Verkehrszeichen auf der rechten Seite wegen
der Sträucher sehr spät gesehen wird. Alternativ Anbringung eines Piktogramms 30 auf der
Fahrbahn.