UPDATE: Die Entscheidung wurde in der gestrigen Ratsitzung erneut vertagt, da die Hinweise der Kommunalaufsicht in die Satzung übernommen werden sollen. Das gilt natürlich nicht für das Vetorecht, das muss selbstverständlich bleiben!
*** UPDATE 15.12.2022 ***
Aussage von Herrn Vedder: „Das ist halt Genossenschaftsrecht, dagegen können Sie nichts machen!“
Praktisch wenn man sich als Berater den Seinen ein eigenes Business-Konstrukt bauen darf (oder gibt es andere Systempartner, die in ein solches Konstrukt passen?), da ist die Kanzlei Wolter / Hoppenberg durchaus kreativ und geschäftstüchtig. Der zukünftige Systempartner freut sich und die Stadt guckt in die Röhre. Eine klassische Win-Lose Situation!
Gut gemacht, Herr Bürgermeister!
Der Bürgermeister und die CDU-Ratsfraktion wollen heute in der Ratssitzung ihrem CDU-Kollegen und Anwalt Vedder einen gut bezahlten Auftrag als sogenannter „Systempartner“ beim Bau eines Ärztehauses am Rande des Kurti zuschanzen. (Fachbegriff: „Veddernwirtschaft“). Wir als UWG Gronau Epe sind gegen diese aus unserer Sicht intransparenten und unnötigen Geschäfte und haben ( – hier – ) eine Menge Fragen dazu gestellt. Wie viele dieser Fragen die Verwaltung wirklich beantworten kann, wird die heutige Ratssitzung zeigen.
Hier ein Beispiel, woran alle Gronauer/innen und Eperaner/innen sofort erkennen, wie die Stadt an den sogenannten Systempartner „verkauft“ werden soll: Auf die Frage der UWG wie können die den Systempartner haftbar machen, wenn dieser Fehler macht oder nicht ordentlich arbeitet (* die vollständige Frage ist unten angehängt), antwortet Bürgermeister Doetkotte, dass mit dem Systempartner ja ein Projektvertrag geschlossen werde, nach dem dieser ordentlich zu arbeiten habe. Fehler und Versagen sind im Konzept also einfach nicht vorgesehen und wir alle wissen ja: in Gronau und Epe ist im Rathaus und gerade beim Bebauen des Kurti immer alles tippi-toppi super gelaufen. Fehler kommen da nie vor und es klappt immer alles sofort und bestens…
Der Kreis Borken als Aufsichtsbehörde über die Stadt Gronau merkt dazu an, daß bei dem von Bürgermeister und CDU gewählten Vertragswerk der Systempartner eine Sperrminorität (also ein Veto) erhält und damit unliebsame Beschlüsse einfach blockieren kann (**Kurzform, auch hier haben wir die komplette Antwort unten angefügt)! Das bedeutet, unser CDU-Berater Vedder und eine Systempartnergesellschaft haben sich direkt die Monopolykarte „Du kommst aus dem Gefängnis frei“ gesichert – und zwar für immer!!!
Und jetzt fragen Sie als Bürgerin oder Bürger unserer Stadt sich bestimmt: „Warum kann ein Berater so etwas machen?“ Die Antwort ist ganz einfach: Weil der Bürgermeister und eine Ratsmehrheit von CDU, FDP und Grünen das für eine gute Idee halten! Am besten fragen Sie mal das Ratsmitglied Ihres Vertrauens, was es sich bei dieser wahnwitzigen Entscheidung gedacht hat.
*Frage: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Gronau der Genossenschaft gegenüber, wenn es zu Verzögerungen und / oder Mängeln beim Bau des geplanten Objekts kommt? Da der dafür zuständige Systempartner gleichzeitig auch Genosse ist und sowohl in der Generalversammlung einen Platz inne hat, als auch im Vorstand und Aufsichtsrat vertreten ist, stellt sich die Frage, wie im Fall von Rechtsstreitigkeiten diese Verkettungen und Abhängigkeiten aufgehoben werden können um bei etwaigen Verfehlungen den Systempartner diesen in Regress zu nehmen? Wäre hier ein klares Auftragsverhältnis wie z.B. mit einem Planungsbüro nicht vorteilhafter? Wenn nein, warum nicht?
Frage der UWG vom 13.11.2022
**Hinzuweisen ist ‐ wie bereits in den Vorbesprechungen thematisiert – im Übrigen darauf, dass die in der Genossenschaftssatzung normierten 3/4-Mehrheits- oder Einstimmungserfordernisse für bestimmte Entscheidungen der Generalversammlung (vgl. § 33 Abs. 4 und § 34 Abs. 2 und 3 Genossenschaftsatzung) zu einer Sperrminorität des privaten Systempartners führen können. Die dort normierten Entscheidungen können demnach durch den privaten Partner „blockiert“ werden. Insbesondere bei Entlastungsbeschlüssen, Beschlüssen zur Befreiung von Verbindlichkeiten und der Geltendmachung von Ansprüchen gegen ein (stimmberechtigtes) Mitglied besteht ein solches Restrisiko. Auch diesen Aspekt bitte ich ggf. im Rahmen der durch die Stadt Gronau erforderlichen Steuerung zu berücksichtigen.
Hinweis der Kommunalaufsicht vom 06.12.2022